Die ÖGLA | Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitektur ist die nicht-gesetzliche Berufsvertretung der in Österreich tätigen Landschaftsarchitekt*innen. In dieser Rolle bezieht die ÖGLA immer wieder zu landschaftsarchitektonisch relevanten und aktuellen Entwicklungen Stellung. Die Positionierungen werden auf fachlicher Grundlage in Abstimmung des Vorstands beziehungsweise der Mitglieder des entsprechenden Arbeitskreises gebildet. Selbstverständlich werden auch Hintergrund-Informationen aus dem großen Fachnetzwerk der ÖGLA eingeholt.

Wien, am 11.03.2021

Ab 1993 war der Erwerb von Kleingartenparzellen im Eigentum der Stadt durch Pächter*innen möglich. 1992 wurde im Rahmen eines neuen Kleingartengesetzes die Widmung Eklw (Erholungsgebiet Kleingarten – ganzjähriges Wohnen) und somit die Möglichkeit des ganzjährigen Wohnens in vielen der Kleingartenanlagen eingeführt. Weiters war es seit damals möglich, Wohnraum auf einer Fläche bis zu 50m2 plus zusätzlich 30m2 unterbaute Terrasse zu schaffen. Die meist maximale Ausreizung dieser Vorschrift und die Möglichkeit dies auf eigenem Grund und Boden zu tun, hat zu einer regen Nachfrage der Wohnraumschaffung in Kleingartenanlagen und somit zu einer Entfremdung der ursprünglichen Nutzungsfunktionen (Erholung, Freizeit, Selbstversorgung, stadtökologische Funktionen) geführt.

Die ÖGLA | Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitektur begrüßt daher den, durch Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál initiierten Verkaufsstopp der Wiener Kleingärten aus dem Eigentum der Stadt Wien. Nun gilt es Augenmerk auf künftige Potentiale zu legen und diese fachlich im Sinne einer positiven Grünraumentwicklung zu begleiten.

Fachkonzept Grün- und Freiraum
Im Fachkonzept Grün- und Freiraum im Rahmen des Stadtentwicklungplans STEP 2025, im Leitbild Grünräume und als Teil des Freiraumnetzes Wien stellen Kleingartenanlagen einen zentralen Bestandteil der Grünraumausstattung Wiens dar. Im Rahmen der 12 Freiraumtypen des Fachkonzepts Grün- und Freiraum sind Kleingärten dem „Typ 07 – Nicht öffentlich zugängliche Freiräume“ zugeordnet. Diese Zuordnung würdigt die Bedeutung von Kleingartenanlagen in der Stadt in Hinblick auf die Grünraumfunktionen zum Schutz der Biodiversität, der Erholung und in Bezug auf ihre Klimafunktionen. Dieser Charakter der Kleingärten, der sie als Teil des städtischen Grünraumes prägt, spiegelt sich auch in der zugehörigen Widmung entsprechend der Wiener Bauordnung wieder: „Ekl – Erholungsgebiet Kleingarten“ oder „Eklw – Erholungsgebiet Kleingarten – ganzjähriges Wohnen. Es gilt daher den Charakter als Grünraum, die ursprüngliche Funktion von Kleingartenanlagen als Erholungs- und Freizeitgebiete und eine Balance aus naturraumverträglichem Wohnen und einem hohen Anteil an unversiegelten Flächen und Artenvielfalt auch für die Zukunft zu sichern. Weiters gilt auszuschließen, dass Kleingartenanlagen zukünftig als Reserveflächen für künftige Stadterweiterungen oder bauliche Nachverdichtungen dienen werden. Auch die Überformung in Einfamilienhausgebiete ist keine zeitgemäße städtebauliche Lösung für eine nachhaltige Entwicklung Wiens.

Grünraum muss Grün bleiben
In einer wachsenden, sich verdichtenden Stadt wie Wien, die bereits heute mit den schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels zu kämpfen hat, muss Grünraum grün bleiben. Die Stadt Wien versucht mit großer Anstrengung möglichst umfangreich grüne Infrastruktur in den Stadtraum zu integrieren, um eine entsprechende Lebensqualität auch während Hitzeperioden sicherzustellen. Es scheint daher wenig sinnvoll, an anderen Stellen Grünraum zu versiegeln. Neben der Klimafunktion erfüllen die Kleingartengebiete auch andere wichtigen Ökosystemleistungen, die es zu erhalten und zu schützen gilt.

Die ÖGLA verweist daher auf folgende Handlungsfelder:

  • Sicherung eines hohen Durchgrünungsgrades in Kleingartenanlagen
    Die Grünraumfunktionen können nur gewährleistet werden, wenn ein ausreichend hoher Grünraumanteil auf den einzelnen Parzellen erhalten bleibt. Tendenzen zur vollständigen Versiegelung und Verbauung (auch als Teil der Gartengestaltung) ist entgegenzutreten.
  • Sicherung des Lebensraumes für Tiere und Pflanzen
    Die ÖGLA empfiehlt eine Biodiversitätswende in den Wiener Kleingartenanlagen. Kleingartenanlagen sollen verstärkt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt Lebensraum bieten. Biologische Wirtschaftsweise in den Wiener Kleingärten sollte zum Standard werden.
  • Grünraumgerechtigkeit
    Der ursprüngliche Zugang, durch Vergabe von erschwinglichen Kleingartenparzellen an Menschen, die sich sonst keinen „eigenen“ Grund und Boden leisten könnten, kommt der Wiener Stadtpolitik auch heute noch entgegen. Die ÖGLA empfiehlt daher eine Überprüfung der Neuvergaben der Kleingartenanlagen hinsichtlich mehr Grünraumgerechtigkeit in der Bevölkerung (Ausgleich für sozial benachteiligte Menschen). Ziel ist weiters eine größtmögliche Transparenz der Vergaben auf Eigentumsflächen der Stadt Wien.